Überwachung Ihres Kundenparkplatzes

Benötigen Sie eine Parkraumüberwachung?

Wenn Kundenparkplätze regelmäßig durch Fremdparker/-innen blockiert oder Parkierungsanlagen durch unsachgemäße Nutzung verunreinigt werden, empfiehlt sich der Einsatz einer privaten Parkraumüberwachung.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine kunden- und endkundenorientierte Vorgehensweise. Ihre Kundschaft muss bei unserer Parkraumüberwachung keine ungerechtfertigten Sanktionen befürchten. Unser Ziel ist es, Ihre Parkflächen für Ihre Kunden freizuhalten und gleichzeitig eine faire und transparente Kontrolle sicherzustellen.

Vertragsstrafen werden ausschließlich bei unberechtigtem Parken oder unzulässigem Dauerparken verhängt – stets im Sinne Ihrer Interessen und unter Berücksichtigung unserer kundenorientierten Kulanzregelungen.

Bei Kontrollmethoden mit Personal vor Ort profitieren Sie zudem von unserem kostenlosen Reinigungsservice, durch den wir zur Sauberkeit und Pflege Ihrer Parkierungsanlage beitragen.

Unsere Leistungen
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Parkraumüberwachung mittels Parkscheibe

Die Parkraumkontrolle mittels Parkscheibe zählt zu unseren bewährtesten und beliebtesten Kontrollorganen. Eine Parkscheibenpflicht lässt sich schnell und unkompliziert umsetzen und eignet sich für Parkflächen jeder Größe.

Kundinnen und Kunden, die vergessen, ihre Parkscheibe auszulegen, können eine Vertragsstrafe im Rahmen unserer Kulanzregelung stornieren lassen – entweder über unseren Kulanzbogen oder direkt durch unser Kontrollpersonal vor Ort.

Wir sorgen für eine umfassende Beschilderung Ihrer Parkfläche und informieren Ihre Kundschaft mithilfe von Informationsmaterialien über die neue Regelung. Während einer festgelegten Karenzzeit ermöglichen wir so eine schrittweise Umstellung und schaffen Transparenz für alle Parkplatznutzerinnen und -nutzer.

Zusätzlich profitieren Sie bei dieser Kontrollmethode von unserem kostenfreien Reinigungsservice, der für ein dauerhaft gepflegtes Erscheinungsbild Ihrer Parkfläche sorgt.

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Automatische Kennzeichenerfassung

Bei der automatischen Kennzeichenerfassung wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt erfasst. Hinweisschilder informieren die Parkenden über die maximal zulässige Parkdauer. Wird diese überschritten, wird eine entsprechende Vertragsstrafe erhoben.

Als Auftraggeber/-in profitieren Sie von umfassenden Verwaltungsfunktionen: Sie können einzelne Parkvorgänge nachvollziehen und verlängern sowie bestimmte Kennzeichen gezielt freigeben. 

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Parkausweiskontrolle

Die Kontrolle mittels Parkausweisen eignet sich besonders, wenn Sie Ihre Parkflächen gezielt bestimmten Personengruppen zur Verfügung stellen möchten. Dies ist beispielsweise für Immobilienverwaltungen sinnvoll, die ihren Mietern feste Stellplätze anbieten, oder für Arztpraxen, die ihren Patientinnen und Patienten Parkmöglichkeiten bereitstellen möchten.

Wir kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der geltenden Parkregeln und tragen dazu bei, dass ausreichend freie Stellplätze für berechtigte Fahrzeuge mit Parkausweis zur Verfügung stehen.

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Hybridlösung

Einnahmen durch gebührenpflichtiges Parken. So nutzen Sie das Potenzial Ihrer Parkierungsanlage optimal aus und schaffen ein flexibles Bewirtschaftungskonzept.

Wir sehen in unseren Hybridlösungen die Zukunft des Parkens.

Für Einzelhandelsflächen, Schnellrestaurants und Gewerbeparks (wie Fachmarktzentren) empfehlen wir die Parkraumkontrolle mittels Parkscheibe oder die automatische Parkzeiterfassung per Kamera.

Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Vermeidung von Dauerparken und die Sicherstellung einer angemessenen Fluktuation auf den Parkflächen. Durch eine gemeinsam mit Ihnen festgelegte maximale Parkdauer wird die Attraktivität der Flächen für Fremdparker reduziert. Darüber hinaus lassen sich das Parken außerhalb der Öffnungszeiten sowie das unberechtigte Blockieren von Lieferflächen gezielt unterbinden. Bei der Kontrolle mittels Parkscheibe profitieren Sie zusätzlich von unserem kostenlosen Reinigungsservice.

Für Arztpraxen, Immobilienverwaltungen, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen, bei denen eine eindeutige Zuordnung der parkenden Fahrzeuge erforderlich ist, empfehlen wir die Kontrolle mittels Parkausweis. Dabei kann je nach Bedarf zwischen temporären und dauerhaften Parkausweisen unterschieden werden. Temporäre Parkausweise eignen sich beispielsweise für Arztpraxen oder Freizeiteinrichtungen wie Bowlingzentren. Dauerhafte Parkausweise bieten sich hingegen insbesondere für Fitnessstudios, Vereine oder Immobilienverwaltungen an.

Die Hybridlösung eignet sich für sämtliche Parkflächen, auf denen Sie als Eigentümer oder Pächter zusätzliche Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung erzielen möchten. Wir übernehmen die vollständige Verwaltung und Bewirtschaftung der Parkfläche und vergüten Ihnen die Nutzung wahlweise durch eine Festmiete oder eine Umsatzprovision auf Basis der Bruttoeinnahmen.

Befindet sich auf oder neben der Parkfläche ein Geschäft Ihres Unternehmens, können Ihre Kunden weiterhin kostenfrei parken, während externe Parker für die Nutzung der Parkfläche eine Gebühr entrichten. So verbinden Sie eine kundenfreundliche Parkraumbewirtschaftung mit einer wirtschaftlichen Nutzung Ihrer Flächen.

Die Parkraumbewirtschaftung und der Reinigungsservice sind kostenlos. Wir finanzieren uns über die Falschparker, die Ihre Parkfläche blockieren.

Für die Überwachung mittels Kamera oder für den Betrieb von Parkscheinautomaten wird ein regulärer 230V Stromanschluss benötigt, welcher auf Wunsch von uns installiert werden kann.

Im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern handeln wir stets kulant und kundenorientiert. Wir bieten Ihren Kunden, beispielsweise beim Vergessen des Auslegens einer Parkscheibe, gerne eine Kulanzlösung an, sofern diese ihren Einkauf durch Vorlage eines Kassenbelegs nachweisen können.

Darüber hinaus können Kund/-innen können eine Stornierung beim Kontrollpersonal vor Ort anfordern.

Um Beschwerden bereits im Vorfeld zu vermeiden, kontrollieren wir die Parkflächen ausschließlich in den mit unseren Auftraggeber/-innen abgestimmten Intervallen. Darüber hinaus berücksichtigen wir vor der Ausstellung einer Vertragsstrafe eine angemessene Karenzzeit vor Ort.

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