Automatische Parkzeiterfassung

Die Kontrolle mittels automatischer Kennzeichen- & Parkzeiterfassung ist DSGVO konform & autonom.

Bei der Ein- & Ausfahrt wird das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst. Gemeinsam mit Ihnen wird eine maximale Parkdauer (& ggf. ein Nutzungsverbot für bestimmte Zeiten & Tage) festgelegt.

Wird die maximal erlaubte Parkdauer überschritten, wird eine Vertragsstrafe erhoben.

Sollten sich Falschparkende als Kund/-innen herausstellen, können diese einen Kulanzantrag stellen. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Karenzzeit festgelegt, in der Kunden mit Kaufnachweis die Strafe storniert wird.

Um die Kontrolle mittels Kamera einzuführen bedarf Ihre Parkierungsanlage einer DSGVO Prüfung, und einem 230V 16A Stromanschluss. Dieser kann auch über uns eingerichtet werden.

Sie können als Grundstückseigentümer jederzeit einzelne Kennzeichen freigeben und/oder die Freiparkzeit einzelner Fahrzeuge erhöhen.

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Was PARK & CHECK ausmacht:

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Bei Einfahrt wird das Kennzeichen DSGVO konform erfasst.

Unser Kamerasystem erfasst ausschließlich KfZ-Kennzeichen, nicht jedoch Personen. Somit muss kein Kunde befürchten aufgenommen zu werden. Die ermittelten Kennzeichen werden, sofern kein Verstoß erfolgt, unmittelbar aus unserem System gelöscht.

parkzeit

Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut erfasst und somit die Aufenthaltsdauer erkannt.

Ist die erfasste Zeit länger als die maximal erlaubte Freiparkzeit erhält der Parkende eine Vertragsstrafe in ausgeschilderter Höhe.

Ebenso können wir Verstöße, wie das Parken außerhalb der Öffnungszeiten, feststellen. Für das Kontrollieren der rechtmäßigen Nutzung von Behindertenparkplätzen oder reservierten Parkplätzen (beispielsweise Mitarbeiterparkplätze) bieten wir eine Hybridlösung an, bei der stichprobenweise Kontrollpersonal die ansonsten autonom betriebene Parkierungsanlage überprüft.

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Als Auftraggeber/-in können Sie Parkvorgänge einsehen und verlängern, Vertragsstrafen stornieren sowie Kennzeichen freischalten.

Die zulässige Parkdauer und individuellen Nutzungsregeln legen wir gemeinsam mit Ihnen fest und setzen diese entsprechend auf der Parkierungsanlage um. Zusätzlich können Sie eine individuelle Karenzzeit definieren, in der bei geringfügigen Überschreitungen keine Vertragsstrafe anfällt.

Auch bei Kulanzanträgen bestimmen Sie den gewünschten Spielraum. Vertragsstrafen können beispielsweise bei Vorlage eines entsprechenden Kaufnachweises storniert werden. So lassen sich berechtigte Kundenanliegen berücksichtigen, während gleichzeitig eine missbräuchliche Nutzung Ihrer Parkflächen verhindert wird.

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