Häufig gestellte Fragen

Warum habe ich eine Vertragsstrafe erhalten?

Sie haben Ihr Fahrzeug auf Privatgelände, entgegen der ausgeschilderten AGB, abgestellt & somit den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Anstatt falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen, wurde PARK & CHECK beauftragt, die ausgeschilderten Parkregeln zu kontrollieren, und Verstöße mit Vertragsstrafen zu sanktionieren.

Als privater Dienstleister für Parkraumüberwachung werden wir von Grundstückseigentümern, Einzelhändler, Schnellrestaurants & vielen mehr beauftragt, die Parkierungsanlage von Dauer- & Falschparkern fernzuhalten & die Anlage im Gesamten in regelmäßigen Abständen von Müll & Verschmutzungen zu befreien. Hierbei werden mit dem Eigentümer Parkregelungen vereinbart, die beispielsweise eine maximale Parkdauer festlegen. PARK & CHECK kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der, vor Ort geltenden, Parkregeln, um die Parkierungsanlage für Kunden, oder sonstig berechtigte Personen, benutzbar zu halten.

Bitte beachten Sie die, vor Ort geltende, Beschilderung. Nicht immer befreit ein Ladevorgang vor Einhaltung der geltenden Parkregeln. Sollten Sie fragen zur jeweiligen Parkierungsanlage haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Bei der Nutzung der Parkierungsanlage kommt zwischen dem Fahrer & dem Betreiber der Parkierungsanlage ein Vertrag zu stande. Verstoßen Sie gegen die geltenden AGB kommt es zu einer Vertragsstrafe. Sie erhalten einen Zahlungszeitraum von 10 Werktagen, erfolgt binnen der angegeben Zeit kein Zahlungseingang fallen zusätzliche Kosten an.

Die geltenden Parkregeln sind je nach Parkierungsanlage verschieden. Bitte beachten Sie die, ausgeschilderten, AGB des jeweiligen Standorts. Diese finden Sie mindestens an allen Zufahrten, jedoch häufig auch mehrmals auf dem Privatgrundstück aufgestellt. Zusätzlich wird auf unseren Parkierungsanlagen durch Hinweisschilder auf die Parkregeln aufmerksam gemacht.

Diese Hinweisschilder können zum einen darauf hinweisen wie lange geparkt werden darf, sowie die, damit verbundende Kontrollmethode (Parkscheibe / Parksensor / Kennzeichenerfassung), oder zum anderen, wer parken darf (Parken nur mit Parkausweis / reservierte Parkplätze).

Bei Rückfragen zu den Parkregelungen auf den jeweiligen Parkierungsanlagen können Sie uns gerne kontaktieren, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.

Die Parkscheibe ist auf die Ankunftszeit einzustellen und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Sie können im Fall einer Panne unser Kontrollpersonal vor Ort ansprechen, oder uns mittels einem Kulanzantrag kontaktieren. Bitte nehmen Sie vor Ort Bilder auf, oder (falls Sie von einem Automobilclub Hilfe erhalten) sichern Sie den Schadensbericht, als Nachweis für die Panne.

Ja, private Vertragsstrafen dürfen höher sein als öffentliche Parkverstöße, und müssen es auch, damit private Parkraumunternehmen wirtschaftlich arbeiten können. Wir haben deutlich kleinere Kontrollgebiete und sind verpflichtet Mehrwertsteuer abzuführen. Somit ergibt sich weniger Umsatz, mit höheren Kosten. Des weiteren umfasst unser Angebot nicht nur die reine Kontrolle von Parkierungsanlagen, sondern auch die Instandhaltung. Da das finanzielle Risiko somit gegeben ist, fallen private Strafen höher an.

PARK & CHECK erhebt keine Strafen die (inkl. Auslagen) über das doppelte der jeweiligen öffentlichen Strafe hinausgehen.

Halten Sie die angesetzte Zahlungsfrist in der, postalisch zugestellten, Zahlungsaufforderung nicht ein, fallen weitere Gebühren (siehe AGB) an. 

Ab der 2. Zahlungsaufforderung fallen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,00, sowie Portospesen in Höhe von € 3,80 an.

Bei der 3. Zahlungsaufforderung werden erneut Portospesen erhoben, wird das Zahlungsziel immernoch versäumt, leiten wir die Zahlungsaufforderung an unsere Rechtsabteilung weiter. Wird der Fall an einen Anwalt weitergeleitet  fallen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, und bei einer gerichtlichen Geltendmachung Verzugszinsen von 6,27 % p.a. (Stand 1. Halbjahr 2026).

Wir haben des Weiteren das Recht einzelnen Personen die Nutzung unserer Parkierungsanlagen zu untersagen. Dies wenden wir, beispielsweise, bei rücksichtslosen Dauerparkern an, um den Privatgrund zu schützen. Fahrer/Innen erhalten hierbei eine schriftliche Warnung, nach der Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, halten Sie hierbei bitte Ihre Vorgangsnummer, sowie Ihr Kennzeichen bereit.

Bitte kontaktieren Sie uns für eine zufriedenstellende Lösung Ihres Anliegens.

Falls es sich um einen Anwohner- bzw. gemieteten Parkausweis handelt, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Für Parkausweise für Mitarbeitende kontaktieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten. PARK & CHECK hinterlässt i.d.R genug Parkausweise, um dem Verlustfall vorzubeugen.